Sind Softwareoptimierungen erlaubt?
- Furkan Esat
- vor 6 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Eine der häufigsten Fragen in der Softwareoptimierung ist "Darf ich mein Auto optimieren lassen?" Heute kläre ich diese Frage als KFZ-Techniker Meister auf. Grundsätzlich ist die Antwort in der Oberfläche oft ein JA, aber im tieferen Detail werdet ihr verstehen wieso diese Frage immer wieder auftaucht und wieso diese nicht klar zu beantworten ist und doch evtl. ein NEIN ist.
Bei uns hier in Österreich gilt in der Allgemeinheit, jede Art von Veränderung an meinem KFZ ist eintragungs- bzw. abnahmepflichtig bis auf wenige Ausnahmen in der Beleuchtungs- oder Abgasanlage. Da man mit einer Veränderung in der Software des Motorsteuergeräts einen Eingriff in den Betrieb des Motors (unabhängig davon ob es eine Leistungssteigerung, Verbrauchsoptimierung, Abschalten oder Zuschalten von Komponenten) macht, ist diese grundsätzlich schonmal eintragungspflichtig.
Jetzt entsteht halt das große Problem welches zur großen Hürde bei der Eintragung wird. Solch ein Kennfeld, welches in der Fahrzeugsoftware hinterlegt ist, ist eine extrem komplexe Angelegenheit. Da es ein digitales Produkt ist, ist es auch so, dass man einen gewissen Kopierschutz im Vertrieb dieser Softwarepakete hinterlegen will, da ja sonst ein Mitbewerber einfach die jahrelange Entwicklungsarbeit eines anderen professionellen Betriebs einfach abkopieren und als sein eigenes Produkt mit äußerst geringem Kostenanteil verkaufen könnte. Dieser Kopier- und Leseschutz ist das erste Hindernis, welches bei der Eintragung zu einem Problem führt. Der Prüfer, der diese Veränderung abnehmen sollte, kann nicht nachvollziehen was tatsächlich gemacht wurde. Es gibt zu wenige Möglichkeiten außerhalb des Auswertens der Software, wie u.a. ein Abgastest oder eine Messung am Leistungsprüfstand um die Veränderung festzustellen. Nur leider liefern diese Tests alleine zu wenig Aussagekraft um festzustellen ob die Software ordnungsgemäß ist oder generell überhaupt verändert wurde. Das nächste Problem ist auch, wenn wir annehmen wir hätten keinen Leseschutz oder genug Messmethoden, was trage ich in die Abnahmepapiere ein? Fahrzeug mit verändertem Kennfeld? Die ganzen Kennfelder? Wer kann im Nachgang kontrollieren was tatsächlich verbaut ist? Dadurch dass es eine reine Softwarekomponente ist, ist es aus bürokratischer Sicht fast unmöglich hier einen deutlichen Nenner zu geben und somit auch tatsächlich eintragen zu lassen. Also doppeltes Problem zu gleich -> beim Eintragen kann niemand sagen ob und was verändert wurde, sowie auch im Nachgang bei einer Kontrolle.
Österreich war hier meiner Meinung in diesem Thema zu nachlässig. Anstatt sich auf die sich weiterentwicklende Technik anzupassen und Möglichkeiten zu erschaffen, hat man sich dafür entschieden den einfacheren Weg zu gehen, nämlich die Bürokratie weiter zu stärken und die Türen komplett zu verschließen, anstatt gemeinsam einen Nenner zu finden. Dies hat z.B. dann in diesem Rahmen etwas geschaffen was aus meiner Sicht kompletter IRRSINN ist. Nämlich das Tuning mit zwischengesteckter Chips (meist nur Manipulation von Sensordaten) die keine gezielten Anpassungen durchführen kann wie in der Software. Als Beispiel: Eine Software hat über tausende von Zeilen und Tabellen, während ein Chip einfach nur den Raildruck manipuliert, welches zu einem "pipapo" verändern tausender Kennfelddaten führt, wobei auch viel mitverändert wird was man gar nicht möchte. Und dann das absurde dabei .. diese Veränderung ist viel leichter einzutragen, da ja der Prüfer sowie Kontrollorgane auf ein Bauteil zeigen und sagen können "Alles klar genau dieses Teil mit dieser Teilenr. wurde verbaut. Somit können wir alle ohne besondere Kenntnisse oder Tools uns gemeinsam einigen, dass das hier die Veränderung ist". Und somit wird ein Produkt, welches aus meiner Sicht komplett billig und einfach gebaut wurde äußerst teuer vermarktet werden, nur weil hier der Hersteller bei einem Prüfinstitut einmal ein teures Gutachten erstellen lassen hat, mit dem er dies jetzt einfach verkaufen kann. Fazit: Softwareoptimierungen sind grundsätzlich erlaubt, aber mit einer Eintragungspflicht. Nur der Eintragungsprozess ist so schwierig, dass es aktuell keinen genauen Faden gibt den man befolgen kann. Daher immer vorher beim jeweiligen Institut, das für die Eintragung zuständig ist, informieren und sich rechtlich beraten lassen.

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